20. Februar 2013
Wie schon im Beitrag „Versicherer versichern Versicherungsrisiken“ erwähnt, müssen 5 charakteristische Merkmale erfüllt sein, dass ein Risiko versichert werden kann.
- Zufälligkeit: das Ereignis, das als Risiko betrachtet wird, muss beim Vertragsabschluss ungewiss und unbeeinflussbar sein. Sicher auftretende oder schon bekannte Ereignisse können nicht versichert werden (zB brennendes Haus kann nicht mehr gegen Feuerschäden versichert werden).
- Eindeutigkeit: das Ereignis muss klar definierbar sein. Sowohl das Ereignis selbst als auch Zeitpunkt, Grund und Ort des Eintritts sowie die Schadenhöhe müssen eindeutig festgelegt werden können. Nach dem Schaden am World Trade Center vom 11.09.01 wurde jahrelang prozessiert, ob es sich um einen oder zwei Anschläge gehandelt hat.
Diese beiden Merkmale des versicherbaren Risikos betreffen die Abwicklung des Vertrages, die anderen 3 Voraussetzungen dienen der Beherrschbarkeit der übernommenen Risiken für den Versicherer.
- Schätzbarkeit: Schadenhöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit müssen dem Versicherer bekannt sein. Dazu muss er das in Geld ausgedrückte Interesse des einzelnen Versicherungsnehmers an der jeweils versicherten Sache und die Gesamtheit aller gleichartigen von ihm übernommenen Risiken kennen. Unter Anwendung des „Gesetzes der großen Zahl“ kann dann die Prämie berechnet werden. Dieser Grundsatz besagt, dass die relative Häufigkeit eines Ereignisses bei genügend hoher Zahl von Versuchen sich der Wahrscheinlichkeit des Eintritts nähert.
- Unabhängigkeit: das Risiko muss für den Versicherer diversifizierbar sein. D.h. in der Risikogemeinschaft der Versicherten muss eine entsprechende Vielzahl gleichartiger Risiken versichert sein, die nicht bei ein und demselben Ereignis geschädigt werden können. Bei positiv korrelierenden Risiken besteht die Gefahr, dass ein Versicherer seiner Zahlungsverpflichtung nicht mehr nachkommen kann.
- Größe: auch bei großen Einzelrisiken muss der Versicherer seine Ersatzpflicht erfüllen können. Deshalb muss er auch den höchstmöglichen Schaden eines Einzelrisikos begrenzen. Durch Rückversicherung können Risiken an andere Versicherer weitergegeben werden. Beim einzelnen Versicherungsunternehmen darf nur ein Maximalbetrag entsprechend dem Eigenkapital verbleiben.
Die beiden letzten Grundsätze dienen vor allem zum Schutz der Versicherungsnehmer, aber auch dem der Versicherungsunternehmen vor eigener Insolvenz. Dass ein Risiko versicherbar ist, müssen alle 5 Merkmale erfüllt sein. Dadurch können ungewisse Schadenkosten durch planbare und beherrschbare Kosten (Prämien) ersetzt werden. Die versicherbaren Risiken teilt man in 3 große Gruppen: Personen-, Sach- und Haftungsschäden. Markt-, Finanz- und politische Risiken sind kaum versicherbar.
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