14. Januar 2013
„Versicherer versichern Versicherungsrisiken“. Dieser Satz liest sich zwar einfach, ist es aber nicht. Entscheidend ist der Begriff „Versicherungsrisiken“. Das heißt, die übernommenen Risiken müssen für den Versicherer beherrschbar sein. Im Grunde genommen handelt es sich bei diesen Rechtsgeschäften um eine „Wette“. Im österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) findet sich daher auch im Glücksspielparagraphen die einzige Regelung außer in Spezialgesetzen.
Bevor der Versicherer eine solche „Wette“ eingeht, muss er wissen, wie wahrscheinlich es ist, diese „Wette“ zu verlieren oder die vorgeschriebene Prämie zu gewinnen. Erst dadurch ist er in der Lage, die zu erwartende Auszahlung und damit auch die Prämie zu berechnen.
Die versicherbaren Risiken sind durch 5 charakteristische Merkmale gekennzeichnet:
- Zufälligkeit
- Eindeutigkeit
- Schätzbarkeit
- Unabhängigkeit
- Größe
Copyright © RIVEST GmbH, A – 6068 Mils